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Sonstiges

Antrag auf Erwerbsminderungsrente (Augenerkrankungen)

1. Was ist der Antrag auf Erwerbsminderungsrente (Augenkrankheiten)?

Abschnitt betitelt „1. Was ist der Antrag auf Erwerbsminderungsrente (Augenkrankheiten)?“

Die Erwerbsminderungsrente ist ein öffentliches Rentensystem, das Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder Verletzung in einen bestimmten Invaliditätszustand geraten. Sehbehinderungen durch Augenkrankheiten sind ebenfalls eingeschlossen1)3).

Wichtig für den Antrag ist der erste Behandlungstag. Der Feststellungstag der Erwerbsminderung ist in der Regel 1 Jahr und 6 Monate nach diesem Tag oder der Tag, an dem sich der Zustand zuvor stabilisiert hat1).

Voraussetzung für den Bezug ist, dass am ersten Behandlungstag die Rentenversicherungsbeiträge entrichtet wurden. Zudem muss der Zeitraum der Beitragszahlung vor dem ersten Behandlungstag mindestens zwei Drittel des gesamten Zeitraums betragen3).

Q Sind der Schwerbehindertenausweis und die Erwerbsminderungsrente dasselbe System?
A

Es ist nicht dasselbe. Der Ausweis ist der Einstieg in die Nutzung von Sozialleistungen, während die Erwerbsminderungsrente ein öffentliches Rentensystem ist. Die Bewertungskriterien, Anlaufstellen und erforderlichen Unterlagen sind unterschiedlich, daher führt das Vorhandensein des einen nicht automatisch zum anderen.

Q Stimmt der Grad des Schwerbehindertenausweises mit dem Grad der Erwerbsminderungsrente überein?
A

Es kann zu Abweichungen kommen. Der Schwerbehindertenausweis und die Erwerbsminderungsrente sind Systeme mit unterschiedlichen Bewertungskriterien. Selbst wenn der Grad des Ausweises hoch ist, kann es sein, dass er nicht dem Grad der Rente entspricht, und umgekehrt. Für jedes ist ein separater Antrag erforderlich.

2. Hauptzielgruppen und wichtige Punkte zu den Graden

Abschnitt betitelt „2. Hauptzielgruppen und wichtige Punkte zu den Graden“

Grundrente bei Erwerbsminderung

Betroffene Grade: Nur Grad 1 und 2.

Einordnung: Grundrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (für Selbstständige, Studenten usw.).

Ergänzung: Sie betrifft hauptsächlich Fälle mit starken Einschränkungen im täglichen Leben1)3).

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Betroffene Grade: Grad 1, 2 und 3. Zudem gibt es eine Einmalzahlung (Rente wegen Berufsunfähigkeit).

Voraussetzung: Am Tag der Erstuntersuchung muss man in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert gewesen sein3).

Ergänzung: In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es auch Regelungen für Grad 3 und die Einmalzahlung1)3).

Die spezifischen Bewertungskriterien für Sehbehinderungen sind wie folgt.

Sehschärfekriterien

Grad 1: Sehschärfe des besseren Auges 0,03 oder weniger, oder 0,04 mit dem anderen Auge Handbewegungen oder weniger.

Grad 2 : Sehschärfe des besseren Auges ≤ 0,07 oder 0,08 mit dem anderen Auge ≤ Handbewegungen.

Grad 3 : Sehschärfe des besseren Auges ≤ 0,11).

Invaliditätsgeld : Gilt, wenn die Sehschärfe beider Augen auf ≤ 0,6 reduziert ist, usw.1).

Gesichtsfeldkriterien

Grad 1 : Binokularer Gesamtgesichtsfeld-Score ≤ 70 Punkte und binokularer zentraler Gesichtsfeld-Score ≤ 20 Punkte.

Grad 2 : Binokularer Gesamtgesichtsfeld-Score ≤ 70 Punkte und binokularer zentraler Gesichtsfeld-Score ≤ 40 Punkte.

Grad 3 : Binokularer Gesamtgesichtsfeld-Score ≤ 70 Punkte. Für das Invaliditätsgeld sind auch ein Score ≤ 100 Punkte oder ein zentrales Gesichtsfeld ≤ 40 Punkte Kriterien1).

Bei der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente sind folgende Überprüfungen wichtig.

  • Erstuntersuchungsdatum : Überprüfen, welche medizinische Einrichtung als erste Konsultation gilt1)3).
  • Beitragszahlungsvoraussetzungen : Am Tag vor dem Erstbesuch muss der bezahlte Beitragszeitraum mindestens zwei Drittel des gesamten Zeitraums betragen3).
  • Antragszeitpunkt : Bei Antragstellung zum Zeitpunkt der Invaliditätsfeststellung und bei Antragstellung nach Verschlimmerung unterscheidet sich der Beginn der Leistungen3).
  • Augenärztliche Unterlagen : Kohärenz von Sehschärfe, Gesichtsfeld, Datum des aktuellen Zustands, Behandlungsgeschichte und Krankheitsname ist erforderlich4)5).
  • Erwerbs- und Lebenssituation : Im ärztlichen Attest sind auch die Angaben zur Alltagskompetenz und Erwerbsfähigkeit wichtig5).
Q Wann kann ich einen Antrag stellen?
A

Grundsätzlich ist dies nach dem Feststellungsdatum der Erwerbsminderung möglich, das 1 Jahr und 6 Monate nach dem Erstbehandlungsdatum liegt 1). Auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Kriterien nicht erfüllt sind, kann bei späterer Verschlechterung und Erreichen der Kriterien ein Antrag wegen nachträglicher Schwere (事後重症請求) gestellt werden 3).

4. Erforderliche Unterlagen und augenärztliche Beurteilung

Abschnitt betitelt „4. Erforderliche Unterlagen und augenärztliche Beurteilung“

Im ärztlichen Attest für Sehstörungen müssen Sehschärfe, Gesichtsfeld, Datum des aktuellen Befunds usw. angegeben werden 4). Bei Gesichtsfeldausfällen sind folgende Anhänge wichtig 5).

  • Goldmann-Perimeter : ein Gesichtsfelddiagramm, bei dem die Marken deutlich erkennbar sind.
  • Automatisches Perimeter : Ergebnisse des binokularen Offen-Esterman-Tests und des 10-2-Programms.
  • Konsistenz mit der Krankengeschichte : Die Diagnose und die Gesichtsfeldstörung müssen zusammenhängen.
  • Alltags- und Arbeitsfähigkeit : Es ist erforderlich, nicht nur Zahlen, sondern auch die Funktionsfähigkeit im täglichen Leben zu beschreiben 5).

Hinweise zur Erstellung des Rentenattests: Achten Sie darauf, das Datum der Erstbehandlung und das Datum des aktuellen Befunds nicht zu vergessen, und legen Sie bei Gesichtsfeldausfällen die angegebenen Ergebnisse bei 5).

Die Antragsstelle variiert je nach Rentenart. Für die Erwerbsminderungsrente der Angestelltenversicherung (Shogai Kosei Nenkin) ist das Rentenamt (Japan Pension Service) zuständig, für die Grundrente bei Erwerbsminderung (Nationale Rente) das Gemeindeamt, und für die Beamtenversorgung die jeweilige Versorgungskasse.

In der Praxis läuft der Ablauf wie folgt ab.

SchrittInhaltHauptansprechpartner
1Bestätigung des Datums der ErstkonsultationMedizinische Einrichtung
2Prüfung der AnspruchsvoraussetzungenRentenversicherungsträger
3Augenärztliche Untersuchung und Einholen des ärztlichen AttestsMedizinische Einrichtung
4Erstellung der Erklärung zum Krankheitsverlauf und zur ErwerbssituationPatient selbst
5Einreichung des vollständigen AntragssatzesRentenversicherungsträger usw.
6Prüfung und Anerkennung → LeistungsentscheidungJapanische Rentenversicherung

Laut der offiziellen Anleitung zur Erwerbsunfähigkeitsrente der Sozialversicherung sind drei Voraussetzungen für den Bezug erforderlich: der Tag der Erstuntersuchung, das Vorliegen des entsprechenden Invaliditätsgrades zum Bewertungsstichtag und die Erfüllung der Beitragszahlungsvoraussetzungen3). Auch wenn die Voraussetzungen zum Bewertungsstichtag nicht erfüllt sind, kann bei späterer Verschlechterung ein Antrag auf nachträgliche Schwerbehinderung gestellt werden3).

Q Was ist der Unterschied zwischen einem Antrag zum Bewertungsstichtag und einem Antrag auf nachträgliche Schwerbehinderung?
A

Der Antrag zum Bewertungsstichtag ist der Antrag, der gestellt wird, wenn die Kriterien zum Zeitpunkt 1 Jahr und 6 Monate nach der Erstuntersuchung erfüllt sind. Der Antrag auf nachträgliche Schwerbehinderung ist der Antrag, der gestellt wird, wenn die Kriterien zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt waren, aber später durch Verschlechterung erreicht werden3).

Nach der Reform von 2022 wurden die Konzepte von Sehschärfe und Gesichtsfeld bei der Bewertung von Sehbehinderungen besser strukturiert2).

  • Änderung des Sehschärfekriteriums: Die Bewertung erfolgt nun nicht mehr anhand der Summe der Sehschärfe beider Augen, sondern anhand der Sehschärfe des besseren Auges2).
  • Entwicklung von Gesichtsfeldkriterien: Neben dem Goldmann-Perimeter wurden auch Kriterien auf Basis des automatischen Perimeters entwickelt1)2).
  • Klärung der Symptombegrenzung: Anstatt Beschreibungen wie konzentrische Gesichtsfeldeinschränkung oder Ringskotom wurde die Beurteilung anhand von Messwerten klargestellt2).
  • Ergänzung der Grade: Die Kriterien für die Grade 1 und 3 bei Gesichtsfeldstörungen wurden präzisiert2).

In den Hinweisen zum ärztlichen Attest wird bei Vorliegen einer Gesichtsfeldstörung gebeten, für das Goldmann-Perimeter den Abschnitt A und für das automatische Perimeter den Abschnitt B auszufüllen und die entsprechenden Gesichtsfelddiagramme und Untersuchungsergebnisse beizufügen5).

Bei einer befristeten Zertifizierung muss alle 1 bis 5 Jahre ein Aktualisierungsattest vorgelegt werden. Wenn sich die Sehkraft verbessert, kann der Grad herabgestuft werden. Darüber hinaus sind Behinderungen (wie angeborene Augenkrankheiten), deren erster Arztbesuch vor dem 20. Lebensjahr stattfand, für die Grundinvaliditätsrente berechtigt, wobei eine Einkommensgrenze gilt.

Die Reform vom 1. Januar 2022 war eine große Änderung für die Zertifizierungspraxis von Sehbehinderungen 2). In den Suchergebnissen sind noch Erklärungen nach alten Kriterien vorhanden, daher kann die Bezugnahme auf veraltete Informationen zu Missverständnissen führen.

Q Was hat sich mit der Reform von 2022 am meisten geändert?
A

Bei der Sehkraft ist die große Änderung der Wechsel von der „Summe der Sehkraft beider Augen“ zur „Sehkraft des besseren Auges“. Beim Gesichtsfeld wurden die auf dem automatischen Perimeter basierenden Kriterien neu geordnet, und die Beurteilung anhand der Messwerte wurde klarer 2).

  1. 日本年金機構. 国民年金・厚生年金保険 障害認定基準 [Internet]. 2022. Available from: https://www.nenkin.go.jp/service/jukyu/seido/shougainenkin/ninteikijun/20140604.files/01.pdf
  1. 日本年金機構. 令和4年1月1日から「眼の障害」の障害認定基準が一部改正されました [Internet]. 2022. Available from: https://www.nenkin.go.jp/oshirase/taisetu/2022/202201/20220104.html
  1. 日本年金機構. 障害厚生年金の受給要件・請求時期・年金額 [Internet]. Available from: https://www.nenkin.go.jp/service/jukyu/seido/shougainenkin/jukyu-yoken/20150401-02.html
  1. 日本年金機構. 診断書(眼の障害用) [Internet]. Available from: https://www.nenkin.go.jp/shinsei/jukyu/shougai/shindansho/20140421-22.files/01-1.pdf
  1. 日本年金機構. 障害基礎年金・障害厚生年金の診断書作成の留意事項《眼の障害》 [Internet]. Available from: https://www.nenkin.go.jp/shinsei/jukyu/shougai/shindansho/20140421-22.files/01-3.pdf

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